Anerkennung von Studienleistungen

Hier finden Sie Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen aus einem Auslandsstudium oder aus einem vorherigen Studium für Leistungen am KIT in einem Modul, das von Frau Prof. Dr. Ott koordiniert wird. (Auf welche Module das zutrifft entnehmen Sie Ihrem Modulhandbuch.)

 

Anerkennung von Auslandsleistungen

1. Vor der Abreise

Zur Anerkennung von Auslandsleistungen bei einem geplanten Auslandsstudium wird dringend empfohlen vor dem Auslandsaufenthalt eine Anerkennungsvereinbarung (Learning Agreement) abzuschließen. Hierzu füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus. (Beachte: Genau dieses Formular soll zur Anerkennung von Auslandleistungen bei unserem Lehrstuhl verwendet werden. Bitte nutzen Sie nicht ein anderes Formular.)  Sie haben die Möglichkeit einen Kurs oder ein Modul am KIT zu ersetzen oder sich eine Veranstaltung als Spezialvorlesung bzw. im Originaltitel in einem passenden Modul am KIT anrechnen zu lassen. Zusätzlich werden folgende Informationen zur Veranstaltung am Zielort benötigt (gerne auch in Form von Weblinks zu den Kursen der Auslandsuniversität):

  • Inhalt der Veranstaltung
  • Aufwand
  • Gerichtet an Bachelor- oder Masterstudenten
  • Art der Leistungskontrolle
  • Verwendete Literatur

Nach der Bearbeitung werden Sie benachrichtigt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihre Anerkennungsvereinbarung dann in unserem Sekretariat abholen.

 

2. Nach der Rückkehr

Zur letztendlichen Anerkennung einer Auslandsleistung müssen Sie folgende Unterlagen beim Bearbeiter abgeben bzw. vorlegen:

  • Vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung
  • Original der Anerkennungsvereinbarung
  • Original Ihres Transcript of Records (ToR)
    • Liegt Ihnen das ToR lediglich in digitaler Form vor, leiten Sie uns bitte die E-Mail des International Students Office (INTL) bzw. Ihrer Gastuniversität weiter, mit der Sie das ToR erhalten haben.
    • In Ausnahmefällen können Sie uns Ihr ToR auch per Post schicken. Bitte legen Sie einen adressierten und frankierten Rückumschlag bei.

Ihren Antrag leiten wir nach der Bearbeitung direkt an das Prüfungssekretariat weiter. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen.

 

Anerkennung von Leistungen aus einem vorherigen Studium

Bei Anerkennungen im Rahmen eines Wechsels des Studienorts zum KIT oder eines Wechsels der Fachrichtung innerhalb des KIT, für Leistungen in einem von Frau Prof. Dr. Ott koordinierten Modul, kontaktieren Sie bitte wipo-anerkennung∂econ.kit.edu.

 

Weitere Informationen

Generell erfolgt die Anerkennung, wenn die Gleichwertigkeit zu einer hiesigen Fachprüfung hinsichtlich der drei Kriterien Inhalt, Umfang und Tiefe festgestellt werden kann. Bei Vergleichbarkeit der Notensysteme erfolgt eine Anerkennung mit Note, ansonsten ohne Bewertung. 

Ausführliche Informationen für die Anerkennung in- und ausländischer Studienleistungen finden sich auch auf den Seiten der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

 

Anerkennungsfristen

Allgemein gilt, dass spätestens ein Semester nach Immatrikulation bzw. Rückkehr aus einem Auslandsstudium der Anerkennungsprozess abgeschlossen sein muss. Ausnahme: Leistungen, die in Vertiefungsmodulen eines Bachelorstudiengangs angerechnet werden sollen, müssen erst während des 1. Fachsemesters des studienplanmäßigen Beginns des Vertiefungsprogramms zur Anerkennung vorgelegt werden. Zur Einstufung in ein höheres Fachsemester können Anerkennungen bis zum 1. März (Sommersemester) bzw. bis zum 20. August (Wintersemester) im Studienbüro nachgereicht werden. 

 

Ansprechpartner am Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik: wipo-anerkennung∂econ.kit.edu